HIER FINDEN SIE MIT SICHERHEIT UNTERSTÜTZUNG  

Sowohl die KfW als auch die NRW-Bank  bieten für Immobilien in Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Kredite für die Finanzierung von Einbruchschutzmaßnahmen an. Eigentümer und Vermieter können bei Renovierungs- und Modernisierungsvorhaben Darlehen aus den Förderprogrammen "Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren"und "Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand" in Anspruch nehmen.  

Gerne helfen wir Ihnen bei einer Beantragung!  

Nähere Informationen finden Sie hier: 

NRW-Bank - Finanzierung von Einbruchschutz
KfW-Bank - Mehr Sicherheit für Ihre 4 Wände

In der Politik wir zur Zeit darüber diskutiert, ob aufgrund der hohen Anzahl an Wohnungseinbrüchen generell eine Steuererleichterung beim Einbruchschutz geltend gemacht werden kann.
Für den Einbau sicherer Türen, Fenster und Alarmanlagen hat der Haushaltsausschuss des Bundestages ein Förderprogramm beschlossen. Dabei sollen Mieter und Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 20% der investierten Summe für das verwendete Material beantragen können, wenn mindestens 500 Euro investiert wurden. 
Über die Steuererklärung können, wie bisher, die Arbeitskosten der Handwerker berücksichtigt werden.

Neue Förderungen für Einbruchschutz:

Zuschussvariante ab sofort und zinsgünstige Darlehen ab 1.4.2016 - Weitere Infos (PDF)